Exil-Regierung
Verfassung
Die Verfassungsurkunde der Tibeterinnen und Tibeter im
Exil
Die Verfassungsurkunde der Tibeterinnen und Tibeter im Exil
ist die höchste Gesetzgebung für die Ausführung der Funktionen
der CTA. Das Komitee zur Ausarbeitung des Verfassungsentwurfes
hat einen Entwurf erarbeitet und der Versammlung der
Volksabgeordneten vorgelegt sowie zur Annahmen empfohlen. Die
Versammlung der Abgeordneten hat die Verfassungsurkunde am 14.
Juni 1991 verabschiedet.
Die Verfassungsurkunde hält an der von den Vereinten Nationen
festgelegten Universellen Erklärung der Menschenrechte fest.
Alle Tibeterinnen und Tibeter sind rechtlich gleichgestellt und
haben Anspruch auf die Rechte und Freiheiten ohne
Diskriminierung bezüglich Geschlecht, Religion, Rasse, Sprache
und sozialer Herkunft.
Das Komitee zur Ausarbeitung eine Verfassungsentwurfes wurde
von Seiner Heiligkeit dem Dalai Lama im Jahr 1990 ins Leben
gerufen. Das Komitee hatte einerseits die Aufgabe, einen
Verfassungsentwurf für eine zukünftiges Tibet und andererseits
eine Verfassungsurkunde für die Tibeterinnen und Tibeter im Exil
auszuarbeiten. Ein Entwurf der Verfassungsurkunde, die 108
Artikel beinhaltete, wurde durch das Komitee zur Vernehmlassung
in weiten exiltibetischen Kreisen in Umlauf gesetzt, um
Vorschläge und Rückmeldungen durch die tibetische Öffentlichkeit
im Exil zu erhalten. Danach hat das Komitee den Entwurf
überarbeitet und der 11. Versammlung der Volksabgeordneten sowie
Seiner Heiligkeit dem Dalai Lama unterbreitet.
Die Verfassungsurkunde sieht eine klare Gewaltentrennung
zwischen den drei Regierungsorganen vor: der Judikative, der
Legislative und der Exekutive. |